vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Teilzeitbeihilfe nach dem GSVG ab 30.06.2001 auch für Männer

Arbeitsrecht - SozialrechtGruber, Bernhard W.ZASB 2001, 4 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 102 Abs 5 GSVG; § 102b Abs 1 GSVG

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob Männer von der Teilzeitbeihilfe durch § 102b Abs 1 GSVG ohne sachlichen Grund ausgeschlossen werden, und diese Bestimmung somit verfassungswidrig ist.

VfGH 04.10.2000, G 71/00

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!