Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Anrechnung von im Ausland zurückgelegten Kindererziehungszeiten für die Gewährung der Altersrente in Deutschland.
EuGH Urteil vom 23.11.2000, Rs C-153/99 , Ursula Elsen/Bundesversicherungsanstalt für Angestellte