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Strafbare Handlung

Arbeitsrecht - SozialrechtTades, HelmuthZASB 2001, 2 Heft 1 v. 1.1.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Entlassungsgrund der strafbaren Handlung, in diesem Fall Diebstahl.

ASG Wien 13.10.1998, 29 Cga 104/98w

Rechtsgrundlagen: § 82 lit d GewO; § 15 Abs 3 BAG

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