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Probearbeitsverhältnisse, MSchG

Arbeitsrecht - SozialrechtTades, HelmuthZASB 2000, 43 Heft 6 v. 1.11.2000

Zusammenfassung: Die Entscheidung legt fest, dass der Kündigungsschutz nach dem MSchG nicht für Probearbeitsverhältnisse gilt.

LG Wiener Neustadt 05.08.1999, 6 Cga 60/99y

Rechtsgrundlagen: MSchG

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