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Witwenpension der geschiedenen Frau

Arbeitsrecht - SozialrechtTeschner, HellmutZASB 2000, 30 Heft 4 v. 1.7.2000

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass durch das Eingehen einer Lebensgemeinschaft gesetzliche und vertragliche Unterhaltsansprüche gegenüber dem geschiedenen Ehepartner ruhen.

LG Salzburg 18.01.1999, 20 Cgs 70/98

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