Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der als Vergleichsmaßstab dienende Erwerbstätigkeit, für die Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit.
LG Krems an der Donau 17.12.1998, 8 Cgs 102/97
Rechtsgrundlagen: § 122c Abs 1 BSVG