Zusammenfassung: Die Entscheidung legt fest, dass die Aufzählung der Austrittsgründe in § 81a GewO abschließend ist.
ASG Wien 15.07.1999, 25 Cga 159/98d
Rechtsgrundlagen: § 82a GewO
Zusammenfassung: Die Entscheidung legt fest, dass die Aufzählung der Austrittsgründe in § 81a GewO abschließend ist.
ASG Wien 15.07.1999, 25 Cga 159/98d
Rechtsgrundlagen: § 82a GewO