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Austrittsgründe

Arbeitsrecht - SozialrechtTades, HelmuthZASB 2000, 19 Heft 3 v. 1.5.2000

Zusammenfassung: Die Entscheidung legt fest, dass die Aufzählung der Austrittsgründe in § 81a GewO abschließend ist.

ASG Wien 15.07.1999, 25 Cga 159/98d

Rechtsgrundlagen: § 82a GewO

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