Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Bestimmung des Begriffs der Körperverletzung und dem der übrigen Hilfsarbeiter iS des § 82 lit g GewO.
ASG Wien 05.02.1999, 25 Cga 64/98h
Rechtsgrundlagen: § 82 lit g GewO; § 83 StGB
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Bestimmung des Begriffs der Körperverletzung und dem der übrigen Hilfsarbeiter iS des § 82 lit g GewO.
ASG Wien 05.02.1999, 25 Cga 64/98h
Rechtsgrundlagen: § 82 lit g GewO; § 83 StGB