Die Entscheidung legt fest, dass die Nichtverlängerungserklärung eines Berufsfußballspielers nicht als Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses, sondern als Ablehnung des Abschlusses eines weiteren Spielervertrages zu sehen ist, und behandelt die Zulässigkeit von Kettenarbeitsverträgen im Berufsballsport.
OGH 10.02.1999, 9 Ob A 330/98i