§ 870 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Wirksamkeit der Kündigungserklärung des Arbeitnehmers, wenn diese auf Grund der Drohung einer Strafanzeige durch den Arbeitgeber abgegeben wurde.
OGH 13.10.1999, 9 Ob A 205/99h
§ 870 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Wirksamkeit der Kündigungserklärung des Arbeitnehmers, wenn diese auf Grund der Drohung einer Strafanzeige durch den Arbeitgeber abgegeben wurde.
OGH 13.10.1999, 9 Ob A 205/99h