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Wertsicherung - Anpassung im Jänner aufgrund des Indexwerts für Oktober

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/289Zak 2026, 175 Heft 9 v. 26.5.2026

ABGB: § 864a, § 879 Abs 3, § 879a

KSchG: § 6 Abs 1 Z 5

Die Wertsicherung des Mietzinses für eine Wohnung nach dem VPI ist iSd § 6 Abs 1 Z 5 KSchG und des § 879 Abs 3 ABGB sachlich gerechtfertigt.

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