In 5 Ob 25/25z = Zak 2025/610, 384 hat der OGH aus letztwilligen Anordnungen ein Teilungsverbot iSd § 832 ABGB abgeleitet, das auch der Teilung durch Begründung von Wohnungseigentum entgegensteht. Nach allgemeinen Ausführungen zum Teilungsverzicht bzw zur Fortsetzungsverpflichtung beim Miteigentum geht der Autor näher auf diese Entscheidung ein. Seiner Ansicht nach schließt eine vereinbarte oder letztwillig angeordnete Fortsetzungsverpflichtung mangels Einschränkung zwar grundsätzlich auch die Teilung durch Wohnungseigentumsbegründung aus. Die Auslegung könne aber zu einem anderen Ergebnis führen.

