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Walch, Nachbesserungsbedarf beim Verbot der Frühehe, EF-Z 2026/53, 105.

LiteraturübersichtFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/269Zak 2026, 160 Heft 8 v. 11.5.2026

Mit dem EPaRÄG 2025, das am 1. 8. 2025 in Kraft getreten ist, ist die Möglichkeit zur Ehefähigerklärung von Minderjährigen entfallen; das Eheverbot Verwandtschaft wurde bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie (Cousin/Cousine) erweitert. Der Autor weist darauf hin, dass der Gesetzgeber auf kollisionsrechtliche Regelungen verzichtet hat, weshalb die Problematik von Minderjährigen- und Verwandtenehen bei Anwendbarkeit fremden Rechts bestehen bleibt. Eine Lösung über den Ordre-public-Vorbehalt erscheine zweifelhaft. Außerdem sei § 174 ABGB, nach dem ein verheirateter Minderjähriger während der Ehe einem Volljährigen gleichgestellt ist, überholt. Der Autor sieht deshalb gesetzlichen Nachbesserungsbedarf. Siehe auch Nademleinsky, Das Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz 2025 (EPaRÄG 2025), EF-Z 2025/119, 256 (dazu Zak 2025/590, 368).

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