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Aktorische Kaution trotz Geltung des HPÜ wegen des faktischen Vollstreckungsverhaltens

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/266Zak 2026, 159 Heft 8 v. 11.5.2026

ZPO: § 57 Abs 1

Gem § 57 Abs 1 ZPO steht das Institut der aktorischen Kaution unter dem Vorbehalt anderslautender völkerrechtlicher Verträge. Einem Kläger aus einem Vertragsstaat des Haager Prozessübereinkommens (HPÜ, BGBl 1957/91) darf daher gem § 57 Abs 1 ZPO iVm Art 17 HPÜ an sich keine Sicherheitsleistung für Prozesskosten auferlegt werden.

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