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Schmerzengeld bei Querschnittslähmung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/265Zak 2026, 158 Heft 8 v. 11.5.2026

ABGB: § 1325

300.000 € Schmerzengeld (wie begehrt): 69-jähriger Mann; Querschnittssymptomatik ab Höhe C4 mit hochgradiger spastischer Lähmung der Extremitäten nach Sturz von einem Balkon; neurogene Blasenfunktionsstörung; Defäkationsstörung; erektile Dysfunktion; Spasmen und Krämpfe bei Anstrengung und Berührung; wechselnde psychische Symptome (Zurückweisung der Revision).

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