ABGB: § 914, § 1100
Die Ansicht, dass ein Pauschalmietzins mangels besonderer Vereinbarung nicht die für das Mietobjekt anfallenden Stromkosten umfasst, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).
OGH 25. 3. 2026, 3 Ob 15/26s
ABGB: § 914, § 1100
Die Ansicht, dass ein Pauschalmietzins mangels besonderer Vereinbarung nicht die für das Mietobjekt anfallenden Stromkosten umfasst, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).
OGH 25. 3. 2026, 3 Ob 15/26s
