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Verkehrsopferentschädigung nach Unfall mit nicht versicherungspflichtigem Fahrzeug - Fahrzeugbegriff

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/232Zak 2026, 139 Heft 7 v. 20.4.2026

VOEG: § 6, § 19 Abs 6 Z 1

Bei einem Verkehrsunfall mit einem nicht versicherungspflichtigen Fahrzeug kann gegenüber Unfallbeteiligten eine Entschädigungspflicht nach § 6 VOEG bestehen.

Voraussetzung für die Qualifikation eines Kfz als Fahrzeug iSd VOEG ist gem § 6 Abs 2 VOEG idF KraftVerÄG 2023 ua eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h. Ein Kettenbagger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 5,6 km/h ist kein Fahrzeug iSd VOEG.

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