VOEG: § 6, § 19 Abs 6 Z 1
Bei einem Verkehrsunfall mit einem nicht versicherungspflichtigen Fahrzeug kann gegenüber Unfallbeteiligten eine Entschädigungspflicht nach § 6 VOEG bestehen.
Voraussetzung für die Qualifikation eines Kfz als Fahrzeug iSd VOEG ist gem § 6 Abs 2 VOEG idF KraftVerÄG 2023 ua eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h. Ein Kettenbagger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 5,6 km/h ist kein Fahrzeug iSd VOEG.

