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Knochenstück in Käsekrainer als Produktfehler

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/230Zak 2026, 138 Heft 7 v. 20.4.2026

PHG: § 5, § 8

Nach Ansicht der Vorinstanzen weist eine Käsekrainer einen Produktfehler auf, wenn sich darin ein 4 mm großes Knochenstück befindet, das beim Hineinbeißen zu einer Zahnverletzung führen kann. Diese Beurteilung ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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