PHG: § 5, § 8
Nach Ansicht der Vorinstanzen weist eine Käsekrainer einen Produktfehler auf, wenn sich darin ein 4 mm großes Knochenstück befindet, das beim Hineinbeißen zu einer Zahnverletzung führen kann. Diese Beurteilung ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

