ABGB: § 8, § 879 Abs 3, § 879a
KSchG: § 6 Abs 2 Z 4, § 6 Abs 3
Angelehnt an die jüngste OGH-Rsp (10 Ob 15/25s = Zak 2025/386, 236) wurden mit dem ZIAG (Zivilrechtliches Indexierungs-AnpassungsG, BGBl I 2025/110) Dauerschuldverhältnisse vom Anwendungsbereich des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG (kurzfristige Entgelterhöhung) ausgenommen, bei denen die Leistung des Unternehmers nicht innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss vollständig zu erbringen ist. Eine Wertsicherungsklausel in einem längerfristigen Wohnungsmietvertrag, die eine Erhöhung in den ersten beiden Monaten nicht ausschließt, kann daher mangels Anwendbarkeit des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG nicht wegen Verstoßes gegen diese Bestimmung unwirksam sein.

