KSchG: § 1
Dass der Strombezugsvertrag den Kunden berechtigt, den Stromüberschuss aus seiner Photovoltaikanlage dem Stromlieferanten gegen Entgelt zu überlassen, führt nicht dazu, dass ein privater Stromkunde seine Eigenschaft als Konsument iSd KSchG verliert (Zurückweisung der Revision).

