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Aufhebung des Erb- und Pflichtteilsverzichts des Kindes zulasten der Ehegattin als Geschenknehmerin

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/150Zak 2026, 93 Heft 5 v. 16.3.2026

ABGB: § 551, § 881, § 914

Ein Erb- und Pflichtteilsverzicht ist ein Vertrag zwischen dem Erblasser und dem Verzichtenden, der von den Beteiligten in Schriftform einvernehmlich aufgehoben werden kann. Die Zustimmung anderer Erben oder Pflichtteilsberechtigter ist dafür nicht erforderlich. Der Verzicht hindert den Erblasser auch nicht daran, den Verzichtenden doch zu bedenken.

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