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Mittelbare Diskriminierung eines Flugpassagiers mit Rollstuhl

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2026/106Zak 2026, 63 Heft 4 v. 2.3.2026

In der Rs 7 Ob 128/25m leitete der OGH aus dem Diskriminierungsverbot des BGStG (Bundes-BehindertengleichstellungsG) ab, dass ein Flugunternehmen einem Passagier, der auf eine Mobilitätshilfe angewiesen ist, ermöglichen muss, diese vor dem Flug so lange wie möglich zu behalten und sie danach so rasch wie möglich zurückzuerhalten. Einem Passagier, der seinen elektrischen Rollstuhl nur durch eigene Beharrlichkeit direkt beim Flugzeug aufgeben konnte und nach der Landung ohne sachlichen Grund ca 45 Minuten auf die Rückgabe warten musste, sprach er wegen mittelbarer Diskriminierung immateriellen Schadenersatz nach § 9 BGStG in Höhe von 300 € zu. Im Rahmen des Beförderungsvertrags müsse das Flugunternehmen auch für das Verhalten des Flughafenpersonals einstehen. Keine Diskriminierung sah der OGH darin, dass eine mobilitätseingeschränkte Person den Check-In nicht online, sondern nur am Schalter vornehmen kann, weil dies auch bei Personen mit Sondergepäck erforderlich ist.

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