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Besitzstörung neu: Ende der "Parkplatz-Abzocke"?

ThemaUniv.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. (NWUSL)Zak 2026/42Zak 2026, 29 Heft 2 v. 2.2.2026

Mit BGBl I 2025/112 hat der Gesetzgeber für Besitzstörungsverfahren die Anrufbarkeit des OGH zugelassen und außerdem für Störungen im Zusammenhang mit Kfz den Kostenersatz neu geregelt. Der Beitrag unternimmt eine erste Analyse.

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