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Erhöhung des Existenzminimums im Exekutions- oder Insolvenzverfahren

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/296Zak 2025, 179 Heft 9 v. 9.6.2025

IO: § 189b

EO: § 292a

Gem § 189b IO kann das Insolvenzgericht auf Antrag oder von Amts wegen den unpfändbaren Freibetrag (Existenzminimum) nach den Regeln des § 292a EO erhöhen. Während die Erhöhung des Existenzminimums im Exekutionsverfahren nur für die Zukunft wirkt, gilt im Insolvenzverfahren eine vom Schuldner bereits im verfahrenseinleitenden Antrag begehrte Erhöhung im Fall der Bewilligung bereits ab der Insolvenzeröffnung.

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