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Unverbindlichkeit eines nicht durch Verordnung gedeckten Fahrverbots

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/291Zak 2025, 177 Heft 9 v. 9.6.2025

ABGB: § 1311

StVO: § 52 lit a Z 1

Ein nicht durch eine Verordnung gedecktes Verkehrszeichen ist nur dann aus Gründen der Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer verbindlich, wenn dadurch ein dem gebotenen Verhalten entsprechendes Recht eines anderen Verkehrsteilnehmers zum Ausdruck gebracht wird. Dies ist bei einem Fahrverbot (Verbotszeichen nach § 52 lit a Z 1 StVO) nicht der Fall.

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