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Wirksamwerden des verlassenschaftsgerichtlich genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfts mit Einantwortung

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/284Zak 2025, 175 Heft 9 v. 9.6.2025

ABGB: § 810

Ein verlassenschaftsgerichtlich genehmigungsbedürftiges Rechtsgeschäft, das der einzige erbantrittserklärte Erbanwärter als Vertreter der Verlassenschaft abgeschlossen hat (hier: Liegenschaftsverkauf), wird wirksam, wenn ihm der Nachlass vor der Entscheidung über die Genehmigung rechtskräftig eingeantwortet wird.

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