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Informationspflicht über Bedingungen der Zahlung per Rechnung

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/273Zak 2025, 163 Heft 9 v. 9.6.2025

Gem Art 6 lit c E-Commerce-RL 2000/31/EG (umgesetzt in § 6 Abs 1 Z 3 ECG) müssen "Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugabe und Geschenke" im Onlinehandel ua die dafür geltenden Bedingungen klar anführen. In dem vom dt BGH eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren C-100/24, bonprix, gelangte der EuGH zum Schluss, dass diese Regelung jede elektronische Kommunikation erfasst, mit der ein Anbieter für Waren oder Dienstleistungen mit einem objektiven und sicheren Vorteil wirbt und die den Adressaten bei seiner Auswahl beeinflussen kann. Unerheblich seien der Umfang, die Form und die Art des Vorteils. Auch das Anbot der Zahlung per Rechnung könne einen Vorteil darstellen, weshalb der Anbieter gleichzeitig darüber informieren müsse, dass er diese Zahlungsmodalität vom positiven Ergebnis einer Kreditwürdigkeitsprüfung abhängig macht.

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