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Kogler, Bereinigungsverträge im Erbrecht, EF-Z 2025/48, 110.

LiteraturübersichtErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/266Zak 2025, 160 Heft 8 v. 19.5.2025

Der Autor unterscheidet bei Bereinigungsvereinbarungen über erbrechtliche Ansprüche drei Arten: Vergleich (beidseitiges Nachgeben), bereinigendes Anerkenntnis und bereinigendes Aberkenntnis (Verzicht). Auf Bereinigungsverträge über das Erbrecht seien generell die Formvorschriften für den Erbschaftskauf (§ 1278 Abs 2 ABGB) analog anzuwenden. Bei Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüchen seien Vergleiche als entgeltliche Rechtsgeschäfte formfrei; Anerkenntnisse und Aberkenntnisse müssten hingegen der Schenkungsform entsprechen.

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