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Vereinbarung des Rechtsanwaltshonorars mit einem Stundensatz ist transparent

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/255Zak 2025, 156 Heft 8 v. 19.5.2025

KSchG: § 6 Abs 3

RAO: § 16 Abs 1

Auch unter Berücksichtigung der Transparenzanforderungen aus der EuGH-Judikatur (C-395/21, Honoraires d’avocat - Principe du tarif horaire = Zak 2023/103, 63) entspricht die Vereinbarung des Rechtsanwaltshonorars mit einem Stundensatz dem Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG.

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