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Schumann, Die Ortsunabhängigkeit der digitalen Beurkundung, ecolex 2025/88, 177.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/236Zak 2025, 140 Heft 7 v. 29.4.2025

Die NO fordert an vielen Stellen in notariellen Dokumenten eine Ortsangabe. Bei digitalen Beurkundungen ist dabei nach Ansicht des Autors nach dem Zweck der Ortsangabe zu differenzieren. Zum Teil gehe es um den Errichtungsort, weshalb die politische Gemeinde, in der sich der Amtssitz des Notars befindet, anzugeben sei. Gehe es hingegen um den Ort der Abgabe der Erklärungen, sollte die konkrete Videokonferenz angeführt werden (Plattform, Adresse, Meeting-ID).

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