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Sicherstellungsexekution - Erhebung von Widerspruch und Berufung gegen ein Versäumungsurteil

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/230Zak 2025, 139 Heft 7 v. 29.4.2025

EO: § 39 Abs 1 Z 1, § 371 Z 1

Im Fall der Erhebung eines Widerspruchs gegen ein Versäumungsurteil kann die Exekution zur Sicherung der Geldforderung des Klägers auch dann nach § 371 Z 1 EO (ohne Bescheinigung, dass die Einbringung der Forderung gefährdet ist) erfolgen, wenn der Beklagte zusätzlich (primär) Berufung erhoben hat.

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