vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung von möglichen Einwendungen in einem Passivprozess

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/221Zak 2025, 136 Heft 7 v. 29.4.2025

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

Der mit der Vertretung in einem Passivprozess beauftragte Rechtsanwalt darf sich nicht auf die nach dem Vorbringen des Mandanten nahe liegende Einwendung beschränken, sondern kann im Einzelfall dazu verpflichtet sein, den Sachverhalt auf andere mögliche anspruchsvernichtende Einwendungen zu prüfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!