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Beweiserleichterung im Arzthaftungsprozess wegen Verletzung der Dokumentationspflicht

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/220Zak 2025, 135 Heft 7 v. 29.4.2025

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

Wenn der Arzt seine Dokumentationspflicht verletzt hat, kommt dem Patienten nach stRsp (zB 3 Ob 195/22f =

Seite 135


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