WEG: § 2 Abs 4
Die Wohnungseigentumsbegründung ist nichtig, wenn an einem allgemeinen Teil Wohnungseigentum begründet worden ist. Mangels eines dem Gesetz entsprechenden Mindestanteils sind die Miteigentümer entgegen dem Grundbuchstand nicht Wohnungseigentümer, sondern nur schlichte Miteigentümer, denen obligatorische Nutzungsbefugnisse an den ihnen zugewiesenen Objekten zukommen.

