vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Raum mit Wasserabsperrhahn als notwendig allgemeiner Teil der Liegenschaft

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/217Zak 2025, 134 Heft 7 v. 29.4.2025

WEG: § 2 Abs 4

Die Wohnungseigentumsbegründung ist nichtig, wenn an einem allgemeinen Teil Wohnungseigentum begründet worden ist. Mangels eines dem Gesetz entsprechenden Mindestanteils sind die Miteigentümer entgegen dem Grundbuchstand nicht Wohnungseigentümer, sondern nur schlichte Miteigentümer, denen obligatorische Nutzungsbefugnisse an den ihnen zugewiesenen Objekten zukommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!