vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geschäftsraummiete oder Unternehmenspacht?

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/215Zak 2025, 134 Heft 7 v. 29.4.2025

ABGB: § 1091

MRG: § 1

Trotz der Bezeichnung des Bestandvertrags als "Pachtvertrag" sowie der Vereinbarung einer Betriebspflicht und der Pflicht zur Rückstellung eines lebenden Unternehmens nach Vertragsende ist die Qualifikation des Bestandverhältnisses als Geschäftsraummiete bei folgender Sachlage vertretbar (Zurückweisung der Revision): Die Bestandgeberin stellte der Bestandnehmerin für deren Betriebszweck (Hotel) angepasste Räumlichkeiten zur Verfügung, die Bestandnehmerin baute aber selbst Betrieb und Kundenstock auf, sorgte für Innendesign und Möblierung, warb das Personal an und organisierte die Vermarktung und Bewerbung. Der Vertrag sieht zwar ein Informationsrecht der Bestandgeberin und ein Mitspracherecht in Personalangelegenheiten vor, dabei handelt es sich aber um "Leerfloskeln". Der Bestandzins ist nicht umsatzabhängig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!