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Vertragsübernahme - Passivlegitimation der Neupartei für Kondiktionsansprüche

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/213Zak 2025, 133 Heft 7 v. 29.4.2025

ABGB: § 877, § 879, § 1405, § 1406

Durch die Vertragsübernahme wird die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übertragen. Der Vertragsübernehmer (Neupartei) tritt an die Stelle der aus dem Schuldverhältnis ausscheidenden Partei (Altpartei) und übernimmt unabhängig von seinem Kenntnisstand ihre gesamte vertragliche Rechtsstellung.

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