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Anfechtung des Einantwortungsbeschlusses durch den vom Verlassenschaftsverfahren ausgeschlossenen Testamentsvollstrecker

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/210Zak 2025, 133 Heft 7 v. 29.4.2025

ABGB: § 816

AußStrG: § 58 Abs 1 Z 1, § 66 Abs 1 Z 1, § 177

Der vom Erblasser eingesetzte Testamentsvollstrecker hat im Verlassenschaftsverfahren - beschränkt auf seinen Aufgabenbereich - Parteistellung und Rechtsmittellegitimation. Er kann Rekurs erheben, wenn er vorbringt, dass der bekämpfte Beschluss gegen Anordnungen des Erblassers verstößt.

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