ABGB: § 231
Das unterhaltsberechtigte Kind besucht neben einem fachlich nicht verwandten Studium eine private Musikschule. Die Ansicht, dass die Musikschulkosten keinen Sonderbedarf begründen, ist vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses).
ABGB: § 231
Das unterhaltsberechtigte Kind besucht neben einem fachlich nicht verwandten Studium eine private Musikschule. Die Ansicht, dass die Musikschulkosten keinen Sonderbedarf begründen, ist vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses).
