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Sittenwidrigkeit des Beharrens auf dem Ausschluss der Umstandsklausel wegen Existenzgefährdung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/200Zak 2025, 130 Heft 7 v. 29.4.2025

EheG: § 55a, § 66

ABGB: § 879 Abs 1

In der Vereinbarung über den Scheidungsunterhalt kann die Umstandsklausel wirksam ausgeschlossen werden. Allerdings kann sich der Unterhaltsberechtigte wegen Sittenwidrigkeit nicht mehr auf den Ausschluss der Umstandsklausel berufen, wenn unveränderte Unterhaltsleistungen aufgrund der deutlich verminderten Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen dessen Existenz oder den Unterhalt Dritter gefährden oder in einem krassen Missverhältnis zum verbleibenden Einkommensrest stehen würden. Davon ist im Allgemeinen erst auszugehen, wenn die verbleibenden Mittel des Unterhaltspflichtigen unter den Ausgleichszulagenrichtsatz sinken.

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