WEG: § 16 Abs 2, § 38 Abs 1
ABGB: § 914, § 915
Die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zur Änderung eines Wohnungseigentumsobjekts kann auch im Vorhinein erteilt werden, zB im Wohnungseigentumsvertrag oder (wie hier) in den Bauträgerverträgen.
WEG: § 16 Abs 2, § 38 Abs 1
ABGB: § 914, § 915
Die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zur Änderung eines Wohnungseigentumsobjekts kann auch im Vorhinein erteilt werden, zB im Wohnungseigentumsvertrag oder (wie hier) in den Bauträgerverträgen.
