vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Klauselkontrolle bei Verbraucherkreditvertrag - Verzugszinssatz, Gebühren

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/173Zak 2025, 115 Heft 6 v. 14.4.2025

KSchG: § 6 Abs 1 Z 13, § 6 Abs 3

ABGB: § 879 Abs 3

Gem § 6 Abs 1 Z 13 KSchG darf der vereinbarte Verzugszinssatz den für die vertragsgemäße Zahlung vereinbarten Zinssatz nicht um mehr als fünf Prozentpunkte pro Jahr übersteigen. Nach der Verzugsklausel des vorliegenden Verbraucherkreditvertrags kann die Bank bei verschuldetem Verzug mit einer Kreditrate "den jeweils aktuellen Sollzinssatz", der nicht auf maximal 5 % pro Jahr limitiert ist, "als Verzugszinssatz verrechnen". Da die Klausel bei kundenfeindlichster Auslegung die Verzinsung der überfälligen Rate im Verzugszeitraum sowohl mit dem Sollzinssatz als auch zusätzlich mit dem Verzugszinssatz erlaubt, ist sie im Verbandsprozess als gesetzwidrig zu qualifizieren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!