ABGB: § 879 Abs 3, § 1369
KSchG: § 6 Abs 3
Auf Basis der neueren EuGH-Judikatur zur Klausel-RL 93/13/EWG (zB C-224/19, Caixabank SA) gelangt der OGH zum Schluss, dass Kreditbearbeitungsentgelte der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB unterliegen. Gleiches gilt für einmalige oder jährliche Zusatzentgelte bei Zwischenfinanzierungen oder Rahmenkrediten.

