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Auslegung einer Vereinbarung zur Ablöse des Superädifikats nach Ende des Grundbenützungsverhältnisses

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/169Zak 2025, 114 Heft 6 v. 14.4.2025

ABGB: § 297, § 435, § 864a, § 879 Abs 3, § 914, § 1056, § 1391

KSchG: § 6 Abs 1 Z 10, § 6 Abs 3

Nach Beendigung des Grundbenützungsverhältnisses muss der Superädifikatseigentümer das Bauwerk auf Verlangen des Liegenschaftseigentümers entfernen, wenn keine andere Vereinbarung (zB Übertragungspflicht) getroffen worden ist.

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