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Heimunterbringung des Unterhaltspflichtigen aus Sozialhilfemitteln - ungekürzter Pensionsbezug als Unterhaltsbemessungsgrundlage

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/166Zak 2025, 113 Heft 6 v. 14.4.2025

ABGB: § 231

ASVG: § 324 Abs 3

Im Fall der Heimunterbringung eines Renten- bzw Pensionsberechtigten aus Sozialhilfemitteln geht der Renten- bzw Pensionsanspruch gem § 324 Abs 3 ASVG im Ausmaß der Leistungen, höchstens aber zu 80 %, auf den Sozialhilfeträger über (Legalzession). Wenn den Renten- bzw Pensionsberechtigten eine gesetzliche Unterhaltspflicht trifft, vermindert sich der Höchstsatz auf 50 %, für jede weitere Unterhaltspflicht ist ein Abzug von zehn Prozentpunkten vorgesehen.

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