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Entfall des Werklohnanspruchs aufgrund einer Warnpflichtverletzung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/150Zak 2025, 98 Heft 5 v. 24.3.2025

ABGB: § 914, § 1168a

Die Warnpflicht des Werkunternehmers besteht nur im Rahmen seiner Leistungspflicht und den damit verbundenen Schutz- und Sorgfaltspflichten. Die Reichweite der Warnpflicht ist unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des konkreten Vertrags zu ermitteln.

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