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Keine Ersitzung einer Dienstbarkeit ohne Glauben an ein durch Vereinbarung begründetes Nutzungsrecht

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/117Zak 2025, 74 Heft 4 v. 10.3.2025

ABGB: § 480, § 492, § 1463

Die Ersitzung setzt ua Redlichkeit voraus, dh das Vertrauen auf einen gültigen Titel. Bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit schließen die Redlichkeit aus. Die Redlichkeit wird gem § 328 ABGB vermutet, weshalb den Ersitzungsgegner die Beweislast für die Unredlichkeit trifft.

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