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Kein exklusives Wegerecht als Grunddienstbarkeit

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/116Zak 2025, 74 Heft 4 v. 10.3.2025

ABGB: § 473, § 480, § 1463

Ein ausschließliches Wegerecht, das den Eigentümer daran hindert, die belastete Liegenschaft selbst zu benützen und anderen Personen daran rechtsgeschäftlich Nutzungsrechte einzuräumen, kann nicht als Grunddienstbarkeit begründet bzw ersessen werden.

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