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Fehlerhaftes Beatmungsgerät - keine internationale Zuständigkeit für Klage gegen Hersteller aus den USA

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/97Zak 2025, 58 Heft 3 v. 17.2.2025

JN: § 27a, § 41 Abs 2, § 92a

Wenn Handlungs- und Erfolgsort auseinanderfallen, ist für den Gerichtsstand der Schadenszufügung nach § 92a JN allein der Ort maßgeblich, an dem das schädigende Verhalten gesetzt worden ist.

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